10. Die religiösen Pflichten des Islam sind einfach zu praktizieren

Unser unendlich gnädiger und barmherziger Herr wünscht, Seinen Dienern jederzeit ihre Pflichten zu erleichtern, und hat uns deshalb den Islam in jeder Hinsicht leicht gemacht. Dies finden wir klar und deutlich ausgedrückt in den folgenden Versen des heiligen Qur’ān:

{Allāh fordert von keiner Seele mehr als das, was sie zu leisten vermag.}[1]

{Allāh will es euch leicht und keineswegs schwer machen.}[2]

{Er hat euch erwählt und euch nichts auferlegt, was euch in der Religion bedrücken könnte.}[3]

{Allāh will eure Bürde erleichtern; denn der Mensch ist schwach erschaffen.}[4]

Der ehrwürdige Prophet – Allāh segne ihn und schenke ihm Frieden – beschreibt eine der Erleichterungen des Islam mit folgenden Worten:

“Allāh, der Erhabene, gebietet seinen Engeln: ‚Wenn Mein Diener eine schlechte Handlung beabsichtigt, so schreibt sie nicht nieder, bevor er sie nicht verübt hat! Hat er sie aber begangen, so schreibt ihm dafür eine Sünde auf. Wenn er sich aber auf Mein Wohlgefallen besinnt und davon ablässt, so schreibt ihm dafür den Lohn gut. Wenn Mein Diener eine gute Tat beabsichtigt, sie dann aber nicht durchführen kann, so schreibt ihm dafür trotzdem den Lohn gut. Wenn er sie aber tatsächlich vollbringt, so verzeichnet ihm mindestens zehnfachen bis hin zu siebenhundertfachem Lohn.”[5]

Die edlen Gefährten berichten, dass Allāhs Gesandter – Allāh segne ihn und schenke ihm Frieden – ein Mensch von gütiger Wesensart war, mit dem sich leicht auskommen ließ und der anderen die Dinge immer zu erleichtern suchte.[6]

Wir wollen einige Beispiele dafür anführen, die verdeutlichen, wie der Islam bemüht ist, Erleichterung zu bringen:

Der Mensch trägt Verantwortung im Verhältnis zu seinem Vermögen und seinen Möglichkeiten; es wird ihm nicht abverlangt, was er nicht zu leisten imstande ist, und er wird nicht zur Verantwortung gezogen für das, was nicht in seiner Macht steht oder seine Kräfte übersteigt.

Die allmähliche Gewöhnung ist für den Islam bezeichnend. So wurden weit verbreitete Unsitten wie der Genuss von Alkohol, Zinswucher oder Unkeuschheit nicht mit einem Mal, sondern über einen längeren Zeitraum in drei bis vier Etappen verboten.

Die rituelle Waschung vor dem Gebet ist vorgeschrieben. Ist jedoch kein Wasser zu finden oder herrscht extreme Kälte, so dass die Waschung mit Wasser zu Erkrankungen führen könnte, kann das Tayammum genannte, trockene Überstreichen des Gesichts und der Hände mit reiner Erde die Waschung mit Wasser ersetzen.

Reisenden ist es im Hinblick auf die erschwerenden Umstände der Wegstrecke, Ermattung oder Zeitknappheit erlaubt, das verbindlich vorgeschriebene Gebet von vier Gebetseinheiten [rak‘a] auf zwei zu verkürzen.

Das Aufrechtstehen [qiyām] ist im Pflichtgebet verbindlich vorgeschrieben. Wer sich aber nicht aufrecht halten kann, dem ist es entsprechend seiner jeweiligen Situation gestattet, entweder im Sitzen oder im Liegen oder sogar durch Andeutung mit Zeichen oder Blicken sein Gebet zu verrichten.

Es bedarf zur Ausübung des Gottesdienstes keines speziellen Ortes. Jeder Ort ist dazu geeignet, vorausgesetzt er genügt den Reinlichkeitsvorschriften. Der Gesandte Allāhs – Allāh segne ihn und schenke ihm Frieden – sagte hierzu: “Die ganze Erde wurde für mich zu einem Gebetsplatz und einem Ort der Reinheit gemacht, so dass ein jeder von meiner Gemeinschaft, wo auch immer er sein mag, zur Gebetszeit sein Gebet verrichten kann.”[7]

Das Fasten mag für den Reisenden und für den ernstlich Erkrankten beschwerlich oder sogar schädlich sein. Darum ist es ihnen freigestellt, im Ramadān zu fasten oder nicht zu fasten. Wenn sie nicht fasten, haben sie die Tage nachzuholen, sobald sie genesen oder von der Reise zurückgekehrt sind.

Sollten auf der Pilgerfahrt nach Mekka [hajj] bedrohliche Umstände wie Seuchen oder Kriegsgefahr eintreten, so ist es den Muslimen, für welche die Pilgerfahrt Pflicht ist, gestattet, diese aufzuschieben.

In den Worten unseres ehrwürdigen Propheten – Allāh segne ihn und schenke ihm Frieden – heißt es deshalb: “Gelobt sei Allāh, der uns in unserer Religion Erleichterung gewährt hat!”[8]



[1].      Qur’ān, 2:286.

[2].      Qur’ān, 2:185.

[3].      Qur’ān, 22:78.

[4].      Qur’ān, 4:28.

 

[5].      Siehe al-Bukhārī, Tauhīd, 35; Muslim, Īmān, 203 u. 205.

[6].      Siehe Muslim, Hajj, 137.

[7].      Siehe al-Bukhārī, Tayammum, 1.

[8].      Siehe Ahmad, Bd. VI/167.

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