4. Der Islam schafft ein Gleichgewicht zwischen Diesseits und Jenseits, zwischen materieller und spiritueller Welt

Der Islam legt großen Wert auf Mäßigung und Ausgewogenheit. Während er einer Seite Gewicht beimisst, lässt er auch die andere Seite nicht außer Acht. Da Allāh nun beide Seiten einer Angelegenheit erschaffen hat und die Menschen beider Seiten bedürfen, wäre es falsch, eine Seite ganz zu vernachlässigen. Man muss jeder Seite gerecht werden und sich im jeweils erforderlichen Maße damit beschäftigen. Unter diesem Blickwinkel ist diese Welt ein Kapital, um das Jenseits zu erwerben, und auf diese Weise ist sie als äußerst wertvolle Gnadengabe zu betrachten, die dazu verwendet werden sollte, Allāhs Wohlgefallen zu erlangen. Dabei darf man jedoch nie vergessen, dass das Jenseits das eigentliche Ziel darstellt. Denn den Menschen befriedigt weder ein rein säkularer Ansatz, der sich nur auf das Diesseits bezieht, noch eine völlige, mönchartige Abwendung von der Welt, die sich allein mit der jenseitigen Welt befasst. Keiner dieser beiden Ansätze darf dem anderen geopfert werden, beide müssen in einem Gleichgewicht zueinander stehen und in eine Ordnung integriert werden.

Körper und Seele stellen die beiden Seiten des Menschen dar. Obschon die Seele die ursprüngliche Essenz ist, stellt doch der stoffliche Körper den Träger für sie dar. Nur da, wo beide vorhanden sind, ist Handeln möglich. Darum ist es nicht richtig, sich nur auf die Seele zu besinnen und den Körper dabei vollkommen zu vernachlässigen. Wie wir von unserem ehrwürdigen Propheten – Allāh segne ihn und schenke ihm Frieden – erfahren haben, soll der Mensch im Jenseits gleich zu Anfang unter Anderem darüber befragt werden, worauf er seine Gesundheit verwendet hat.[1]

Der Islam gebietet, bei allen Formen des Gottesdienstes das rechte Maß einzuhalten (d.h. beim Fasten, Beten oder wohltätigen Spenden), und er rät von übermäßig anstrengenden Andachtsübungen ab, die zum Überdruss führen könnten.[2]



[1].      Siehe al-Tirmidhī, Qiyāma, 1/2417.

[2].      Siehe al-Bukhārī, Saum 55-57, Tahajjud 7, Anbiyā 37, Nikāh 1 u. 89; Muslim, Siyām 181-193; Abū Dāwūd, Saum, 55/2428.

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